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Steuern / Sonstige 
Mittwoch, 19.08.2026

Neuer Referentenentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht

Der Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts“, den das Bundesministerium der Finanzen am 07.08.2026 veröffentlicht hat, enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, insbesondere im Zusammenhang mit Kasseneinnahmen, dienen.

Der Referentenentwurf leistet einen Beitrag, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Einführung einer Kassenpflicht ab 100.000 Euro, zur Abschaffung der papierhaften Belegausgabepflicht sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung gesetzgeberisch umzusetzen.

Folgende Maßnahmen sind unter anderem vorgesehen:

  • Einführung einer Kassenpflicht ab einem Gesamtumsatz von 100.000 Euro ab dem 01.01.2028
  • Befreiungsmöglichkeit für Fälle einer sachlichen Härte
  • Abschaffung der papierhaften Belegausgabepflicht zum 01.01.2028
  • Ausweitung der selbstständigen Ermittlungskompetenz von Finanzbehörden bei Sachverhalten im Zusammenhang mit der Fälschung technischer Aufzeichnungen, soweit Daten von elektronischen Aufzeichnungssystemen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 KassenSichV betroffen sind
  • Ausweitung der Koordinierungskompetenz des BZSt für Steuerstrafverfahren der Länder

Den Referentenentwurf finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen.

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